Jugendliche, die 18 Jahre geworden sind und sich zum A-Mitglied umschreiben lassen, zahlen einschließlich bis zum 21. Lebensjahr einen ermäßigten Beitrag von z. Zt. 60,00 €. Die Ermäßigung trifft nur zu, wenn eine J-Mitgliedschaft bestanden hat. Jugendliche, die 18 geworden sind, müssen sich unbedingt zum A- oder B-Mitglied umschreiben lassen (nur schriftlich), sonst erlischt die Mitgliedschaft automatisch und später muss die Aufnahmegebühr erneut entrichtet werden. |